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Ordnung für die Umweltarbeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Präambel

»Zum Christsein gehört die Verantwortung für die Schöpfung. Wir kennen Gottes Auftrag: ›Macht euch die Erde untertan‹ (1. Mose 1, 28). Das kann nicht heißen: Macht mit der Schöpfung, was ihr wollt. Gott hat uns die Erde anvertraut, damit wir sie für künftige Generationen von Menschen, Tieren und Pflanzen ›bebauen und bewahren‹ (1. Mose 2, 15).« - aus der Botschaft der Landessynode Gunzenhausen 1989.

Umweltarbeit in der Evangelischen Kirche bedeutet deshalb zuerst, das Bekenntnis zu Gott, dem Schöpfer geistlich zu vertiefen und eine Ethik der Nachhaltigkeit zu entfalten.

Sie gibt den Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen, aber auch den einzelnen Christinnen und Christen Anregungen und praktische Hilfen, zu einem Lebensstil und einer Wirtschaftsweise der Nachhaltigkeit zu finden.

1 Aufgaben kirchlicher Umweltarbeit

Umweltarbeit in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

Sie ist dem Handlungsfeld 5 (»Themenbezogene gesellschaftliche Dienste«) zugeordnet, hält aber auch Kontakt zum Handlungsfeld 6 (»Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst und Partnerschaft«).

2 Mitarbeitende in der kirchlichen Umweltarbeit

In der Umweltarbeit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern wirken zusammen:

3 Strukturen kirchlicher Umweltarbeit

3.1 Die Beauftragten für Umweltarbeit

3.1.1 Die Gemeinde-Umweltbeauftragten

  1. Es wird empfohlen, dass der Kirchenvorstand bald nach seiner Konstituierung offiziell für die Dauer von sechs Jahren eine Umweltbeauftragte oder einen Umweltbeauftragten (UB) - oder ein Umweltteam (UT) für die Kirchengemeinde oder Gesamtgemeinde beruft. Das Pfarramt informiert den Beauftragten oder die Beauftragte für Umweltarbeit in der Evanglisch-Lutherischen Kirche in Bayern über die Umweltbeauftragten oder das Umweltteam.
  2. Mehrere Kirchengemeinden können gemeinsam eine Umweltbeauftragte oder einen Umweltbeauftragten berufen oder gemeinsam ein Umweltteam bilden. Der oder die UB kann sich zur Unterstützung einer oder ihrer Arbeit einen »Arbeitskreis Umwelt« aufbauen oder bestimmte Aufgaben der Umweltarbeit an geeignete Gemeindemitglieder delegieren. Umgekehrt kann das UT eines seiner Mitglieder zum Sprecher oder zur Sprecherin berufen, der oder die die Teamarbeit koordiniert uns sie nach außen vertritt.
  3. UB oder UT können und sollen umweltrelevante Themen als Tagesordnungspunkte in die Kirchenvorstandssitzungen einbringen. Entsprechend sind sie stets hinzuzuziehen, wenn umweltrelevante Punkte in der KV-Tagesordnung vorgesehen sind.
  4. Der oder die Umweltbeauftragte oder das Umweltteam arbeitet in Einvernehmen mit den kirchlichen Umweltbeauftragten und Umweltberatern auf Dekanats-, Kirchenkreis- und Landeskirchenebene. Sie erhalten den »Umweltbrief« und für ihre Arbeit relevante Informationen, Angebote und Einladungen.
  5. Sie nehmen an umweltbezogenen Fortbildungsangeboten sowie an den überörtlichen Dekanats-, Regional- und Landestreffen der kirchlichen Umweltbeauftragten teil. Fahrtauslagen und Tagungskosten werden ihnen durch die Kirchengemeinde erstattet.
  6. Für Umweltaufgaben werden im Haushalt der Kirchengemeinde Mittel nach Maßgabe ihres aufgestellten Haushalts eingestellt. Das Amt des oder der UB oder der Mitarbeitenden im UT ist ein Ehrenamt.
  7. Umweltbeauftragte und Umweltteam sind sich bewusst, dass sie das Schöpfungsbewusstsein auch mit ihrem Lebensstil fördern.

Dekanatsbezirke können ebenfalls Umweltbeauftragte berufen. Ihr Dienst erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Gemeindeumweltbeauftragten.

3.1.2 Die Umweltbeauftragten im Kirchenkreis

Für die Kirchenkreise werden auf Vorschlag des landeskirchlichen Beauftragten von dem Oberkirchenrat oder der Oberkirchenrätin im Kirchenkreis bis zu vier Umweltbeauftragte für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Diese teilen sich den Kirchenkreis so auf, dass für jedes Dekanat ein Beauftragter oder eine Beauftragte zuständig ist. Es sollte darauf geachtet werden, dass eine Mischung von Theologen und Nichttheologen erreicht wird.

Sie arbeiten im Rahmen des Ehrenamtsgesetzes. Auslagen erstattet das Büro des landeskirchlichen Umweltbeauftragten.

Die Arbeit geschieht in Absprache mit dem zuständigen Oberkirchenrat oder der zuständigen Oberkirchenrätin des Kirchenkreises. Der oder die Umweltbeauftragte legt einen jährlichen Bericht vor, der mit der Oberkirchenrätin oder dem Oberkirchenrat im Kirchenkreis besprochen wird.

Den Umweltbeauftragten im Kirchenkreis werden folgende Aufgaben übertragen:

  1. Koordination der Umweltarbeit im Kirchenkreis, Abstimmung mit dem Beauftragten für Umweltfragen der ELKB.
  2. Durchführung von Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch, zur Fortbildung und zur gemeinsamen Willensbildung für die Umweltbeauftragten der Gemeinden sowie der kirchlichen Werke und Dienste ein- bis zweimal im Jahr.
  3. Beratung in Umweltfragen und Stellungsnahmen zu Bauvorhaben gemäß den Energierichtlinien (KABI vom 1.12.1999) in Dekanatsbezirken, die keine/n eigene/n Umweltbeauftragte/n haben.

3.1.3 Der oder die Beauftragte für Umweltfragen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Der oder die Beauftragte für Umweltfragen der ELKB ist Pfarrer oder Pfarrerin der Evang.-Luth. Kirche in Bayern in allgemeinkirchlicher Verwendung oder ein Mitarbeitender mit theologisch-pädagogischer Qualifikation. Er oder sie ist dem Handlungsfeld 5 »Themenbezogene gesellschaftliche Dienste« zugeordnet. Zum Handlungsfeld 6 »Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst und Partnerschaft« hält er oder sie Kontakt.

Er oder sie arbeitet mit in der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten (AGU) der Gliedkirchen der EKD.

Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei dem für das Handlungsfeld zuständigen Referenten im Landeskirchenamt.

Die Arbeit erfolgt im Rahmen der Perspektiven und Schwerpunkte der ELKB in Absprache mit den zuständigen Stellen des Landeskirchenamtes und im Austausch mit der Kirchlichen Umweltkonferenz (KUK).

Der oder dem Beauftragten werden folgende Aufgaben übertragen:

  1. Aufgaben innerhalb der Strukturen der Umweltarbeit
    1. Pflege und Betreuung eines Netzes von ehrenamtlichen Umweltbeauftragten auf Kirchenkreis-, Dekanats- und Gemeindeebene.
    2. Vorsitz in der Kirchlichen Umweltkonferenz (KUK) und kontinuierlicher Austausch mit deren Sprecherrat.
    3. Pflege und Betreuung einer besonders ausgebildeten Umweltberatung.
    4. Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten (AGU) in der EKD.
    5. Mitarbeit im Vorstand des kirchlichen Vereins »Schöpfung bewahren konkret« e.V.
  2. Beratung und Begleitung
    1. Beratung der kirchenleitenden Organe, der Dekanate und Kirchengemeinden sowie der kirchlichen Dienste und Werke in allen Umweltfragen.
    2. Bereitstellung von Informationen, Arbeitshilfen, Gottesdienstentwürfen, Aktions- und Handlungsvorschlägen für die praktische Arbeit.
    3. Angebote für Fortbildung, Erfahrungsaustausch und Zurüstung.
    4. Verwaltung und Gewinnung von Fördermitteln zur Unterstützung modellhafter Umweltprojekte im Bereich der Landeskirche.
  3. Kontaktpflege und Öffentlichkeitsarbeit
    1. Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit kirchlichen Dienststellen und Verwaltungen, insbesondere mit den betroffenen Referaten und Arbeitsbereichen.
    2. Kooperation mit den Einrichtungen der kirchlichen Schul-, Jugend- und Bildungsarbeit.
    3. Kontaktpflege mit den Umweltbeauftragten der katholischen Kirche in Bayern, mit Bürgerinitiativen, Agenda-Gruppen, Umwelt- und Naturschutz-Verbänden
    4. Verbindungsstelle der ELKB zu Ministerien (Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz, Land- und Forstwirtschaft), Naturschutzbehörden, Landschaftspflegeverbänden u.a., Zusammenarbeit bei Projekten und Initiativen.
    5. Aktive Medien- und Öffentlichkeitsarbeit in engem Kontakt mit dem Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Publizistik (PÖP).
  4. Theologie und Ethik
    1. Vermittlung und Aktualisierung schöpfungsrelevanter Inhalte aus der biblischen Überlieferung, der Kirchen-, Theologie und Frömmigkeitsgeschichte, Vertretung der Schöpfungsverantwortung als eines konstitutiven Elements von Kirche und Theologie.
    2. Beobachtung und theologische Reflexion ökologisch relevanter Vorgänge und Themen in Staat und Gesellschaft, Politik Wirtschaft, Kirchen und Öffentlichkeit.
    3. Stellungnahmen zu aktuellen, umweltbezogenen Fragen und Auseinandersetzungen, Informationen und Beratung kirchenleitender Organe über damit verbundene oder sich daraus ergebende kirchliche und gesellschaftspolitische Konsequenzen.

3.2 Die kirchlichen Umweltberater

Kirchliche Umweltberater und -beraterinnen sind Männer und Frauen aus dem Bereich der ELKB, die eine einschlägige Ausbildung (z.B. in der evangelischen Landjugendakademie Altenkirchen) absolviert haben, vom Landeskirchenrat berufen und in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt worden sind.

Sie stehen mit ihrer Fachkompetenz den Gemeinden und Einrichtungen zur Verfügung und bieten an:

Die kirchlichen Umweltberater arbeiten mit dem Umweltbeauftragten auf Gemeinde-, Kirchenkreis- und Landeskirchenebene eng zusammen.

Sie arbeiten auf Honorarbasis.

3.3 Die Gremien der Umweltarbeit

3.3.1 Die Kirchliche Umweltkonferenz (KUK)

Bisher: Konferenz der Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen

Mitglieder

Zur Kirchlichen Umweltkonferenz gehören

Aufgaben

Die KUK dient dem Erfahrungsaustausch, der Fortbildung und der gemeinsamen Willensbildung in allen Umweltfragen, die Glaube und Kirche betreffen. Sie kann sich mit Erklärungen und Aufrufen an innerkirchliche Adressaten wenden. Vor öffentlichen Erklärungen ist eine Rücksprache mit den jeweils zuständigen Stellen des Landeskirchenamtes zu führen.

Die KUK berät den landeskirchlichen Beauftragten und dient als Verbindungsglied zwischen ihm und Gemeinden.

Vorsitz, Geschäftsordnung

Den Vorsitz der KUK führt der oder die landeskirchliche Umweltbeauftragte. Die KUK tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen.

Ein Sprecherrat, bestehend aus je einem Kirchenkreis-Vertreter, unterstützt den landeskirchlichen Umweltbeauftragten oder die landeskirchliche Umweltbeauftragte bei der Geschäftsführung, insbesondere bei der Aufstellung der Tagesordnung und inhaltlichen Gestaltung der Tagungen.

Die KUK gibt sich eine Geschäftsordnung.

3.3.2 Die Konferenz der Umweltberater (KUB)

Die Umweltberater und Umweltberaterinnen treffen sich in der Konferenz der Umweltberater (KUB) zu Fortbildung, Koordination ihrer Arbeit und zur Festlegung allgemeiner Richtlinien. Der oder die landeskirchliche Beauftragte nimmt als Gast daran teil.

Die Konferenz der Umweltberater (KUB) bestellt aus ihren Reihen einen Sprecher oder eine Sprecherin für die Dauer von drei Jahren.

Sie entsendet einen Vertreter oder eine Vertreterin in die Kirchliche Umweltkonferenz.

Beschlossen auf der Vollsitzung des Landeskirchenrates am 13. Juli 2005